Das Personal des öffentlichen Dienstes, das sich am Dienstag, den 29. Januar 2019 zur Generalversammlung eingefunden hat, hält fest :
1. dass der Vorschlag zur Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) eine präzedenzlose Verschlechterung der Ruhestandbedingungen der Staatsangestellten von Freiburg darstellt.
2. dass die vorgesehene Revision die Möglichkeit einer Frühpensionierung ohne Renteneinbussen von 60 auf 64 Jahre rückverschiebt.
3. dass diese Revision massive Renteneinbussen zur Folge hätte: -5 % für Lohnangestellte ab 30 Jahren, bis -25 % zwischen 40 und 50 Jahren und bis -15 % zwischen 50 und 60 Jahren.
4. dass die Opfersymmetrie, ganz im Gegensatz zu den Versprechungen von Staatsrat Georges Godel, völlig asymmetrisch ist: Die Beteiligung des Staates liegt zwischen 26 und 35 % (gemäss Staatsrat, entspricht die Staatsbeteiligung 42%; jedoch ist diese Prozentgabe von Personalorganisationen bestritten) während das Personal zwei Drittel bis drei Viertel das Aufwandes beisteuert.
5. dass eine solche Revision insbesondere zulasten des Personals, insbesondere der bestimmten Altersklasse den 40-55 Jährigen geht. Dabei kann die Situation der PKSPF heute als sehr gut eingestuft werden.