15 Prozent Zeitzuschlag zwischen 23 und 6 Uhr!
Nach über drei Jahren Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Staatsrat konnte endlich eine Lösung gefunden werden.
Die Nachtarbeitsstunden zwischen 23 und 6 Uhr werden für sämtliche Angestellten ohne Altersgrenze zu 115 Prozent kom-pensiert. Diese Entschädigung ist ver-gleichbar mit der 2009 beschlossenen Lö-sung von 10 Prozent Zeitzuschlag für die Stunden zwischen 20 und 6 Uhr. …
Zur Erinnerung
Die FEDE hatte beim Staatsrat einen Zeit-zuschlag von 20 Prozent für die Arbeits-stunden zwischen 20 und 6 Uhr beantragt. Im Prinzip wäre in den Spitälern seit meh-reren Jahren das Arbeitsgesetz (ArG) an-wendbar. Dieses schreibt einen Mindest-zuschlag von 10 Prozent für die Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr vor.
15 Prozent sind bereits eine Verbes-serung
Im Anschluss an die Verhandlungen zwi-schen FEDE und Staatsrat wurde be-schlossen, ab 1. Januar 2010 das ArG an-zuwenden und darüber hinaus auch die Arbeitsstunden zwischen 20 und 23 Uhr mit einem Zeitzuschlag zu kompensieren.
Verordnung vom 11. Dezember 2012
über die Kompensation und Entlöhnung des Nachtdienstes des Staatspersonals