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Nachtarbeit

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/
21 Dezember 2012

15 Prozent Zeitzuschlag zwischen 23 und 6 Uhr!

Nach über drei Jahren Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Staatsrat konnte endlich eine Lösung gefunden werden.

Die Nachtarbeitsstunden zwischen 23 und 6 Uhr werden für sämtliche Angestellten ohne Altersgrenze zu 115 Prozent kom-pensiert. Diese Entschädigung ist ver-gleichbar mit der 2009 beschlossenen Lö-sung von 10 Prozent Zeitzuschlag für die Stunden zwischen 20 und 6 Uhr. …

Links …

Zur Erinnerung

Die FEDE hatte beim Staatsrat einen Zeit-zuschlag von 20 Prozent für die Arbeits-stunden zwischen 20 und 6 Uhr beantragt. Im Prinzip wäre in den Spitälern seit meh-reren Jahren das Arbeitsgesetz (ArG) an-wendbar. Dieses schreibt einen Mindest-zuschlag von 10 Prozent für die Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr vor.

Links …

15 Prozent sind bereits eine Verbes-serung

Im Anschluss an die Verhandlungen zwi-schen FEDE und Staatsrat wurde be-schlossen, ab 1. Januar 2010 das ArG an-zuwenden und darüber hinaus auch die Arbeitsstunden zwischen 20 und 23 Uhr mit einem Zeitzuschlag zu kompensieren.

Links …

Verordnung vom 11. Dezember 2012

über die Kompensation und Entlöhnung des Nachtdienstes des Staatspersonals

 

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