Die Finanzdirektion schickt einen Verordnungsentwurf zur Weiterbildung des Staatspersonals in Vernehmlassung. Die FEDE hält in ihrer Stellungnahme fest, dass der Zugang zur Weiterbildung – betreffend Recht auf Weiterbildung und Kostenübernahme – gewährleistet sein muss, und dass die Mitarbeitenden bei der Gestaltung des Weiterbildungsangebots eine aktive Rolle spielen müssen.
Die Weiterbildung des Staatspersonals ist derzeit unklar geregelt. Gewährung und Kostenübernahme sind nicht genau definiert, was zu Ungleichbehandlung führt. Die FEDE begrüsst die Absicht der FIND, die rechtlichen Grundlagen zur Weiterbildung des Personals zu klären. Sie fordert ein allgemeines Weiterbildungskonzept, wie im StPG vorgesehen, aber noch vom Staatsrat gutzuheissen ist.
Zur Vernehmlassungsvorlage hält die FEDE einige Grundwerte fest, die auch im StPG verankert sind und der FEDE besonders am Herzen liegen: Chancengleichheit, Gleichbehandlung, Mitwirkung in Entscheidungsprozessen.
Links FEDE-Info Nr40