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Delegiertenversammlung

Alle Mitarbeiter sind dazu eingeladen.

Die Delegiertenversammlung besteht aus den gewählten Vertreter/innen der Verbände im Verhältnis von einer/m Delegierten pro 50 Mitglieder bzw. einen Bruchteil davon. Jeder Verband hat Anspruch auf mindestens drei Delegierte. Für die Feststellung der Mitgliederzahl ist der für das vorangehende Jahr entrichtete Mitgliederbeitrag massgebend.

Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, mit beratender Stimme an der Delegiertenversammlung teilzunehmen. Sie können über eine beschliessende Stimme verfügen sofern sie von ihrem Verband delegiert wurden.

Die Delegiertenversammlung hat folgende Aufgaben:

a. Sie ernennt die/den Präsident/in der FEDE, die/den Kassier/in sowie die weiteren Vorstandsmitglieder.
b. Sie ratifiziert die Ernennung der von den Verbänden vorgeschlagenen Vorstandsmitglieder.
c. Sie ernennt zwei Rechnungsrevisor/innen sowie eine Stellvertretung.
d. Sie genehmigt die Jahresrechnung sowie das Budget und setzt den Mitgliederbeitrag fest.
e. Sie genehmigt den Jahresbericht.
f. Sie entscheidet über Anträge, die ihr vom Vorstand und den Verbänden unterbreitet werden.
g. Sie entscheidet über Beitritt, Austritt oder Ausschluss von Verbänden.
h. Sie trifft bei Bedarf weitere, in den Statuten nicht vorgesehene Entscheide.

Die Delegiertenversammlung wird mindestens einmal im Jahr durch den Vorstand einberufen, in der Regel im Herbst. Sie kann auch auf schriftlichen und begründeten Antrag eines Mitgliedsverbands der FEDE einberufen werden.

Die vom Vorstand vorbereitete Tagesordnung wird auf der Einladung aufgeführt, welche den Mitgliedsverbänden mindestens drei Wochen im Voraus zugestellt werden muss.

Anträge der Verbände müssen dem Präsidium der FEDE mindestens zehn Tage vor der Delegiertenversammlung zugestellt werden.

Ernennungen erfolgen mit absoluter Mehrheit. Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang genügt die relative Mehrheit. Ernennungen gelten für eine Amtsdauer von drei Jahren bis zum Ende einer Dreijahresperiode. Am 1.1.2007 beginnt eine Dreijahresperiode.

Siehe Statuten

 

 

 

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