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Kündigungsverfahren:

FEDE Info
/
27 Juni 2012

Der Anfang vom Ende?   

Das muss nicht sein, aber es ist wichtig, vorsichtig vorzugehen und nichts zu überstürzen! Und vor allem die Hilfe eines kompetenten Beraters/einer kompetenten Beraterin (Gewerkschaftsvertreter/in, Anwalt/Anwältin oder Vertrauensperson) in Anspruch zu nehmen, mit der Sie Ihre  Situation möglichst objektiv beurteilen können. Das Personalgesetz sieht ein Verfahren vor, das die Einhaltung gewisser Grundsätze gewährleisten und Willkür verhindern soll. Erstens muss der Arbeitgeber ernsthafte Gründe und Ziele angeben können, um eine/n Mitarbeiter/in zu kündigen. Staatsangestellte können nicht einfach aufgrund vager Ursachen oder kleiner Versehen gekündigt werden. Zweitens ermöglicht das Verfahren den Angestellten, ihren Standpunkt zu vertreten und bei Bedarf ihre Rechte zu verteidigen. In jedem Fall ist es in solchen Situationen wichtig, gut beraten zu sein. Pierre-Yves Oppikofer, Anwalt der Föderation der Freiburger Staatsangestellten, analysiert drei Szenarien.
Szenario 1: die Angst als schlechter Ratgeber
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