Manchmal gerät das Leben aus den Fugen und die Haushaltskasse in Schräglage, so dass finanzielle Verpflichtungen nicht mehr eingehalten können. Der Schritt in die Verschuldung ist dann schnell passiert. Um Mitarbeitende in Notlagen zu unterstützen, besteht beim Kanton Freiburg ein eigener Sozialfonds.
Hilfe in Notlagen
Entschuldungsplan
Vorgehen
Vorstand
Der Fonds untersteht dem Reglement vom 13. Dezember 1998 über den Sozialfonds
122.73.61-Reglement vom 13. Dezember 1988 über den Sozialfonds
ASF 2009_026 Verordnung vom 10. März 2009 zur Änderung des Reglements über den Sozialfonds